Polizeigewalt bei der CM_BN 23/03?

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Normalerweise gibt es am Wochenende einen netten kleinen Recap zur CM, mit ein paar Zahlen und Bildern. Das ist heute leider anders. Gestern kam es zu einem Zwischenfall, der grade in den Socials steilgeht und den wir nicht unkommentiert lassen können. Was ist passiert? 

Auf Twitter und Insta kursiert ein Video mit einer unschönen Szene, in der ein 15-jähriger von der Polizei vom Rad geholt wird. Ein Motorradpolizist geht einen Jugendlichen körperlich an und legt sein Rad schließlich still, in dem er die Luft aus dem Hinterreifen lässt. 

Vorab: Wir haben bereits mit allen Beteiligten (Polizei, United Riderz & einigen Zeugen) gesprochen und die Lage ist soweit erstmal geklärt.

Die Vorgeschichte

Zur Polizei Bonn haben wir im Allgemeinen seit 2019 ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis mit festen Ansprechpersonen. Die „United Riderz“ sind eine Gruppe Jugendlicher und seit vielen Jahren Teil der Critical Mass Bonn. Die Riderz zeigen während der CM Kunststückchen (Wheelies, Manuals) und kurven zwischen den Teilnehmenden umher. Damit tragen sie – zusammen mit den Soundbikes – wesentlich zum entspannten und fröhlichen Charakter der Critical Mass Bonn bei. Korrekte Kids, und wir sind froh darüber, sie in unseren Reihen zu haben!

Es schwelt aber schon länger ein Konflikt zwischen Riderz und der Polizei. Gestern ist dieser Konflikt, nach wiederum vielfachen Ermahnungen, in dieser einen Situation eskaliert. 

Die Situation

Wir finden diese ganze Szene ziemlich unappetitlich. Da wird dem Jugendlichen zuerst während der Ansprache in einer Weise der Arm um die Schulter gelegt, die auch schnell als jovial-übergriffig gelesen werden kann. Der Junge artikuliert das auch genau so. Im weiteren Verlauf wird er von einem (später zwei) Polizisten körperlich angegangen.

Aus unserer Sicht eine klare Grenzüberschreitung und ein Vorgehen, dass wir so aus Bonn nicht kennen. Sorry, Polizei Bonn, das könnt ihr besser. Solche Aktionen möchten wir auf der CM Bonn nicht sehen. Es ist Eure Verantwortung, auch bei Provokationen professionell & cool zu bleiben. Dafür seid Ihr ausgebildet und dafür werdet Ihr bezahlt. Rechtlich mag Euer Vorgehen eventuell gedeckt sein, aber das ist nicht die Art, wie wir miteinander umgehen wollen. Das ist nicht die Basis unseres Deals! Und es ist auch in Eurem Interesse, dass ihr immer mit uns reden könnt. Dass wir zusammen ein friedliches Bild abgeben. Das soll so bleiben.

Warum dieses Vorgehen unprofessionell ist, erklärt @bonnbike hier sehr nachvollziehbar auf Twitter.

Standpunkt der Polizei Bonn ist, dass durch die Aktionen der United Riderz eine Gefährdung vorliege und es ihre Verantwortung sei, diese zu unterbinden. Finden wir überzogen, aber Risikoempfinden ist ja bekanntlich unterschiedlich. Es ist halt die Kernaufgabe der Polizei, so zu handeln. 

Was wir hingegen nicht verstehen, ist, warum ein Wheelie auf dem Fahrrad aus Sicht der Polizei eine Gefährdung darstellt, es aber gleichzeitig völlig normal ist, dass immer wieder Motorradpolizisten mit 300kg schweren Motorrädern durch die Menge und über Bürgersteige preschen. Da nützt es dann auch nichts, wenn ein Alibi-Fahrrad-Polizist dabei ist. 

Es gilt aber auch: Wir halten eine Skandalisierung des Vorfalls, wie er teilweise in den sozialen Medien stattfindet, für nicht hilfreich.

Es gab und gibt in Bonn auch keine Aktionen der Polizei, die sich gegen die Critical Mass als solche richten. Die Polizei in Bonn möchte ausdrücklich, dass wir unsere CMs durchführen können.

Was machen wir jetzt daraus?

Unser Ziel ist die Mobilitätswende und die Sichtbarkeit des Fahrradverkehrs in Bonn. Dafür fahren wir. Wir fahren nicht für einen Kleinkrieg mit der Polizei. Wir glauben weiterhin, dass eine Kooperation mit der Polizei für unsere Sache besser ist, als Konfrontation. Wir wissen zu schätzen, dass die Polizeibegleitung Konflikte mit durchgedrehten Autofahrer:innen quasi auf Null gesenkt hat. Wir sind im stetigen, vertrauensvollen Kontakt mit der Polizei Bonn und versuchen auch in diesem Fall gerade eine Lösung zu finden, die für alle klar geht.

Wir diskutieren aber auch mit den United Riderz ihr Verhalten während der CM.

Bitte verzichtet auf Skandalisierung in den Socials. Wir bekommen als CM in Bonn von der Polizei viele Freiheiten, die sie uns nicht gewähren müssten. Das wollen wir uns bewahren. Aber bitte steht auch in solchen Situation vor Ort für einander ein. Mischt Euch ein. Deeskaliert. Auch gegenüber der Polizei!

Alle, die hierzu und allgemein noch Redebedarf haben, möchten wir zum CM-Café im Salóng der Alten VHS einladen! Dieses Mal wegen Ostern erst am 3. Dienstag des Monats – am 18. April um 19.00 Uhr.

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//Transparenzbericht:

Dieser Blogeintrag sollte erstmal nur dazu dienen, die völlig aus dem Ruder gelaufenen Aktivitäten auf SocialMedia für Unbeteiligte besser einordnen zu können. Aufgrund der laufenden Gespräche und Entwicklungen haben wir einige Passagen inzwischen angepasst, die wir inzwischen für nicht mehr zielführend halten – vor allem, um verfälschende Zitierungen in der Presse zu vermeiden.

Zu gegebener Zeit halten wir Euch über unser weiteres Vorgehen auf den üblichen Kanälen auf dem Laufenden.

35 Antworten

  1. Thomas Schröer

    Bei allem Respekt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist in diesem Fall unausweichlich … was wäre, wenn die Polizei die Luft aus geschwindigkeitsüberschreitenden/falschparkenden SUVs, Porsche u Co lassen würde?

    • Martin

      Autos werden abgeschleppt. Das dient zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustands. Der Polizist hätte das Bike auch konfiszieren können, hat sich aber im Rahmen seines Ermessens für das mildeste Mittel, nämlich die Herstellung einer vorrübergehenden, leicht zu beseitigenden Fahruntauglichkeit entschieden. Das ist rechtlich völlig in Ordnung.

  2. Christian Schäfer

    Das habt ihr sehr gut ge- und beschrieben! Chapeau! Sehr gute Arbeit!

  3. Uwe Leonhardt

    Ist es erst Polizeigewalt, wenn jemand blutet oder im Krankenhaus behandelt werden muss?
    Man sollte es nicht erst so weit kommen lassen.
    Die komplette Aktion ist übergriffig und indiskutabel.

    • Martin

      Gewalt durch die Polizei ist nicht verboten. Sie hat das Gewaltmonopol und darf physischen Zwang anwenden, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    • Christoph

      Das Problem ist: Geschwindigkeitsüberschreitende und/oder falschparkende SUV etc. werden eben nicht abgeschleppt.

  4. Yvonne

    Vielen Dank für die Aufklärung! Weiter so mit eurer tollen Arbeit! Leider wird das Video vielfach ohne kompletten Zusammenhang in den Netzwerken geteilt.

  5. Maria B

    Schöner, einigermaßen objektiver Artikel. Leider thematisiert ihr trotzdem nicht das weitere Verhalten – dass der Polizist sich erst mal weigerte, seine Dienstnummer und preiszugeben. Was besagt die objektive Betrachtung dazu?

    • CM BN

      Wir sind nicht objektiv. Es ist unsere Meinung zum jetzigen Zeitpunkt dazu. Habt gerne eine andere und teilt sie uns hier mit! Wir nehmen gerne abweichende Perspektiven auf und lernen dazu. Zu den Themen Dienstaufsichtsbeschwerde und zu möglichen vorschriftswidrigen Handlungen der Polizisten möchten wir hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht Stellung nehmen, da wir in der kürze der Zeit nicht in der Lage waren, das juristisch zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen). Bitte habt Verständnis dafür, dass wir Spekulationen und Internet-Jura-Wissen nicht kommentieren möchten.

    • Martin

      Der Aufforderung zur Preisgabe der Dienstnummer muss nicht sofort nachgekommen werden. Erst wenn die polizeiliche Maßnahme vollständig abgeschlossen ist (und sonst keine anderen Gründe entgegenstehen), hat der Betroffene – und eben nur dieser – einen Anspruch auf Bekanntgabe. Die Aufforderung durch Dritte kann der Polizist getrost ignorieren.

      Vor laufender Kamera (insbesondere wenn Dritte filmen) muss niemand seine Dienstnummer bekannt geben.

    • Martin

      Es handelt sich nicht um eine strafbare Sachbeschädigung.

      Erforderlich ist eine „erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung“. Als „erheblich“ wird beispielsweise angesehen, wenn aus allen vier Reifen eines Autos die Luft abgelassen wird. Das Fahrzeug ist dadurch erheblich in seinem Gebrauch beeinträchtigt – sprich: kann nicht mehr gefahren werden -, so dass eine Sachbeschädigung und somit eine strafbare Handlung vorliegt [BGH, 14.07.1959, 1 StR 296/59].

      Wenn die Beeinträchtigung mit „wenigen Handgriffen“ wieder beseitigt werden kann, ist sie nicht erheblich. Das ist vorliegend der Fall, da eine Luftpumpe leicht zu beschaffen war und das Fahrrad auch noch geschoben werden kann.

      Selbst wenn man vorliegend eine tatbestandliche Sachbeschädigung annehmen würde, wäre diese als polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr natürlich völlig unproblematisch gerechtfertigt. Der Betroffene sollte an der Wiederholung seines Verhaltens gehindert werden. Hierzu stehen verschiedene Mittel zur Verfügung. Der Polizist hat vorliegend sogar das mildestes gewählt – er hätte das Rad auch konfiszieren können, sah aber hiervon ab.

      Nur ergänzend: Polizisten dürfen im Rahmen unmittelbaren Zwangs auch tatbestandliche Körperverletzungen, Freiheitsberaubung, Gewahrsamsbruch etc. etc. begehen. Das liegt in der Natur der Sache.

  6. Björn

    Meiner Meinung nach sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden. Dafür sollten auch CM-Mitfahrende eine Ordnungswidrigkeit kassieren, wenn sie auf dem Gehweg oder in den Gegenverkehr fahren oder sich ähnlich gefährdend verhalten. Reclaim the streets! Nicht die Bürgersteige.

  7. Stümer

    Falls das ein Aprilscherz ist, finde ich den jetzt aber ziemlich daneben.

  8. NocM

    Das die Dienstnummer nicht rausgegeben worden ist, zeigt, dass ihm klar ist, dass er Mist baut.

    • Martin

      Der Aufforderung zur Preisgabe der Dienstnummer muss nicht sofort nachgekommen werden. Erst wenn die polizeiliche Maßnahme vollständig abgeschlossen ist (und sonst keine anderen Gründe entgegenstehen), hat der Betroffene – und eben nur dieser – einen Anspruch auf Bekanntgabe. Die Aufforderung durch Dritte kann der Polizist getrost ignorieren.

      Vor laufender Kamera (insbesondere wenn Dritte filmen) muss niemand seine Dienstnummer bekannt geben.

  9. Thomas Occupy

    Die Polizei sollte sich an Recht und Gesetz halten… Luft aus dem Reifen lassen gehört nicht dazu …. Übergriffe in Form von Arm um die Schulter legen gehört nicht dazu !
    Ihr solltet nicht die Polizei verhätscheln wie teils in eurem Artikel passiert ….

    • CM BN

      Es ist weder unsere Absicht, die Polizei zu verhätscheln, noch haben wir den Eindruck, das zu tun.

  10. Stromm

    Ich finde den Text an sich gut bzw. den Versuch den Hergang zu erläutern und sich von vielen Dingen zu distanzieren. Dennoch sehe ich es mit dem Polizisten etwas anders. Was soll der Polizist tun, wenn sich die Person weigert, die entsprechenden Maßnahmen nach zu kommen? Warten bis in die Nacht? Der Junge wurde mehrfach aufgefordert ab zu steigen, das Fahrrad zu verlassen. Dann zu dem Fahrrad, ohne Bremsen zu fahren finde ich sehr unverantwortlich, auch seitens der Veranstalter, so etwas nicht zu unterbinden. Die Gefährdung nicht zu sehen oder ein zu sehen im Artikel ist schon sehr fragwürdig. Neutral ist was anderes.

    • CM BN

      #1 Wenn der Polizist korrekt gehandelt hat, dürften ja keine Einwände gegen eine juristische Überprüfung bestehen. Dann sind am Ende alle fein damit – auch der Polizist, weil er es schwarz auf weiß hat, dass er korrekt gehandelt hat.
      #2 Wie kommst du auf die Idee, dass das Rad keine Bremsen hat? Im Video ist sogar ziemlich gut die Bremsscheibe zu sehen. Ein Trial-Bike ohne Bremsen wäre jetzt auch eher merkwürdig.
      #3 Eine CM hat keine Veranstalter. Und selbst wenn: Glaubst Du im Ernst, ein Veranstalter würde hingehen und den TÜV mehrere hundert Fahrräder vor Abfahrt überprüfen lassen?
      #4 Niemand hat hier behauptet, neutral zu sein. Wir sind nicht die Tagesschau.

      • Martin

        Ob der Polizist Einwände gegen eine juristische Überprüfung hat, ist völlig irrelevant. Das ist das schöne am Rechtsstaat: der Betroffene kann Anzeige erstatten und das ganze prüfen lassen. Ich weiß allerdings schon, was da raus kommt – und nicht, weil Polizei oder Staatsanwaltschaft unter einer Decke stecken, sondern weil das juristisch alles völlig unproblematisch ist.

        Menschlich ist die Aktion anders zu bewerten, die Eskalation hätte man sich sparen können.

        • CM BN

          Danke, Martin, das deckt sich mit unserer Einschätzung.

  11. Micha

    „Die Riderz sind durch ihre Art wichtig für die CM“
    „Die Riderz könnten sich ja auch benehmen und wie jeder andere Radfahrer nur langweilig dahin rollern“.
    Ihr müsst euch schon entscheiden.
    Im Übrigen ist die CM keine Zusammenarbeit mit der Polizei, es ist eine gemeldete Demonstration und die Polizei erfüllt dabei die Auflagen der Stadt. Die Polizei ist kein Partner, sondern ein notwendiges Übel durch motorisierter Gewalt, die durch das Wegschauen der Polizei überhaupt erst salonfähig wurde. In Bonn genauso wie in jeder anderen Stadt. Liebe Grüße aus Stuttgart.

    • CM BN

      In Bonn ist die CM keine angemeldete Demonstration.

  12. Martin

    Die Aktion des Polizisten war menschlich „meh“. Das hätte man anders lösen können. Zum Thema Gewalt, Sachbeschädigung etc. ist leider bislang auch auf Social Media 99% Quatschjura geäußert worden.

    1. Dienstnummer.

    Der Aufforderung zur Preisgabe der Dienstnummer muss nicht sofort nachgekommen werden. Erst wenn die polizeiliche Maßnahme vollständig abgeschlossen ist (und sonst keine anderen Gründe entgegenstehen), hat der Betroffene – und eben nur dieser – einen Anspruch auf Bekanntgabe. Die Aufforderung durch Dritte kann der Polizist getrost ignorieren.

    Vor laufender Kamera (insbesondere wenn Dritte filmen) muss niemand seine Dienstnummer bekannt geben.

    2. Sachbeschädigung

    Erforderlich ist eine „erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung“. Als „erheblich“ wird beispielsweise angesehen, wenn aus allen vier Reifen eines Autos die Luft abgelassen wird. Das Fahrzeug ist dadurch erheblich in seinem Gebrauch beeinträchtigt – sprich: kann nicht mehr gefahren werden -, so dass eine Sachbeschädigung und somit eine strafbare Handlung vorliegt [BGH, 14.07.1959, 1 StR 296/59].

    Wenn die Beeinträchtigung mit „wenigen Handgriffen“ wieder beseitigt werden kann, ist sie nicht erheblich. Das ist vorliegend der Fall, da eine Luftpumpe leicht zu beschaffen war und das Fahrrad auch noch geschoben werden kann.

    Selbst wenn man vorliegend eine tatbestandliche Sachbeschädigung annehmen würde, wäre diese als polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr natürlich völlig unproblematisch gerechtfertigt. Der Betroffene sollte an der Wiederholung seines Verhaltens gehindert werden. Hierzu stehen verschiedene Mittel zur Verfügung. Der Polizist hat vorliegend sogar das mildestes gewählt – er hätte das Rad auch konfiszieren können, sah aber hiervon ab.

    Nur ergänzend: Polizisten dürfen im Rahmen unmittelbaren Zwangs auch tatbestandliche Körperverletzungen, Freiheitsberaubung, Gewahrsamsbruch etc. etc. begehen. Das liegt in der Natur der Sache.

    3. Polizeigewalt

    Gewalt durch die Polizei ist nicht verboten. Sie hat das Gewaltmonopol und darf physischen Zwang anwenden, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    • CM BN

      Danke, Martin. Ist das solideste, was wir dazu online bislang gelesen haben.

  13. Mike

    Eventuell als Überlegung, vielleicht organisiert ihr als CM auch, dass die Fahrräder sich in einem der StVO entsprechenden Zustand sind, würde sicher auch manchen „Ärger“ ersparen. Auch wenn es kleinlich ist, das Rad am Video entspricht nicht (Reflektoren,…)

    • CM BN

      Auch wenn in den Socials anderslautende Gerüchte umherwabern: Es ging hier nie um den Zustand des Rades, sondern um das Verhalten des Teilnehmers im Vorfeld zu dieser Situation. Eine Überprüfung von mehreren hundert Rädern vor Fahrtbeginn ist uns 1. schlicht rein logistisch nicht möglich und 2. nicht unser Job. So viel Eigenverantwortung kann man wohl von jedem/jeder Teilnehmer:in erwarten.

  14. Mitfahrer

    Als regelmäßiger CM-Teilnehmer habe ich die Jungs häufiger ihre Stunts machen sehen: Beeindruckend! Fragt sich aber nur, ob das im Straßenverkehr zulässig ist – wir SIND schließlich der Verkehr (und nicht auf dem Sportplatz)! Bei so mancher Mass habe ich gesehen, dass die Jungs in ihrem Übermut schon mal in den Gegenverkehr gefahren waren – auch nicht akzeptabel. Ich habe auch mehrfach mitbekommen, dass die Jungs von der Polizei ermahnt wurden. Soviel zur Vorgeschichte, die nicht erst am 31.03.2023 angefangen hat. Ob der Polizist sich korrekt verhalten hat oder nicht, vermag ich anhand des Ausschnitts nicht zu beurteilen.

    Ich hoffe, dass die friedliche Kooperation zwischen CM und Polizei in Bonn durch diesen Zwischenfall keinen Schaden erleidet. Diese Zusammenarbeit zwischen CM und Polizei ist nicht selbstverständlich!

  15. Paul

    Ich denke, man sollte den Jungs einfach ihren Spaß lassen und froh sein, dass sie nicht vor dem Bildschirm hocken… Die Gefahren können die schon selber einschätzen. Zudem bin ich der Meinung, dass man der Polizei nicht immer hinterher fahren muss.

    • CM BN

      Wir fahren der Polizei nicht hinterher – die Polizei begleitet uns.

  16. Paul

    Es wäre schön, wenn die Bonner Polizei auf diese Art der „Begleitung“ verzichten könnte.

  17. Philipp

    Ich bin mit meinen Kinder bei der Aktion der Polizei an ihnen vorbeigefahren. Die Kids lieben die Jungs mit ihren Kunststücken und konnten das harte übergreifen der Polizei überhaupt nicht verstehen (ich auch nicht).
    Das war das erste Mal, das meine Kinder in einem völlig friedlichen Kontext polizeiliche Gewalt erlebt haben und das beschäftigt sie nachhaltig. Ganz großer Mist! Freund und Helfer adieu.

    Warten wir einfach ab, ab wann auch die CM eine kriminelle Vereinigung wird. Polizei und Ordnungsdienste scheinen nicht Teil der Lösung zu sein.

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